Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1929

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1672 Juli 21
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Romae apud sanctam Mariam maiorem sub annulo piscatoris die XXI Iulii MDCLXXII pontificatus nostri anno tertio

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Papst Clemens X. gewährt [Bernhard Gustav Graf von Baden-Durlach, Abt von Fulda, Kardinal] in einem motu proprio auf seine Lebenszeit das Recht beliebige Benefizien in Metropolitan-, Bischofskirchen, Säkularkanonikerstiften, regulierten Stiften, im Johanniterorden und an anderen Hospitalorden, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, mit oder ohne Seelsorge zu besitzen und Reservationen dafür zu erwerben; davon ausgenommen sind erstrangige Dignitäten (non tamen post pontificalem maiores in cathedralibus vel collegiatis ecclesiis principales), bei Klosterbenfizien sind Konsistorialpfründen (non tamen consistorialia neque conventum habentia, nec quorum fructus in libris camerae taxati reperiuntur) ausgenommen; die Reservationen können gelten für Pfründen, die in den päpstlichen Monaten vakant geworden sind oder für die, die zuvor von Familiaren und Tischgenossen, des Papstes, Notaren, Schreibern und anderen Kurialen besessen worden waren gemäß den Konstitutionen Pauls III.; über vakante Benefizien von [seinen] Kardinalsfamiliaren darf [der Kardinal] gemäß den Bestimmungen Gregors XIV., Pauls V. und Clemens' X. selbst entscheiden, bisherige Entscheidungen des Papstes über diese Benefizien bleiben jedoch gültig. Die Befugnisse des Kardinals können nur ausdrücklich, nicht jedoch durch Generalklauseln eingeschränkt werden. Für Benefizien unter Generalreservation mit einem Jahresertrag von mehr als 24 Kammergolddukaten sind innerhalb von vier Monaten, wenn ihre Kollation jenseits der Alpen (si vero ultra montes) geschieht, binnen acht Monaten, durch den Kardinal erneute Provision durch den Papst zu erbitten; ansonsten gelten die Benefizien als vakant, wenn er nicht rechtzeitig die Provision erhalten hat und sich mit dem päpstlichen Datar vor Zeugen geeinigt hat. Nur die ausdrücklich vorgenommenen Regelungen über Provisionen und Reservationen sollen Gültigkeit haben. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Ad personam tuam. Beglaubigungsvermerk des Johann Peter (Petrus) Rabich aus Fulda, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität. Siegelankündigung. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften Unterschriften
(I. G. Slusius)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Kopie, Papier, Notarssiegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Nr. 1927 [Nr. 4, f.19-22]

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde dem Bestand StaM Best. 94, Nr. 1040, f. 7-10, entnommen.
Paul III. [1503].
Gregor XIV. [1590-1591].
Paul V. [1605-1621].

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen