Vollständige Signatur

HStAD, R 21 J, 594

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung der kurmainzsichen Landesregierung, wonach künftig in innerjüdischen Streitigkeiten 'Jud contra Jud', soweit Beglaubigungen (Obsignationen), Inventare und Teilungen betroffen sind sowie in Strafsachen die christliche Zivilobrigkeit zuständig sein soll. Ausgenommen sind lediglich Zeremonialsachen. In der Residenzstadt Mainz bleibt der Rabbiner Richter erster Instanz.
Laufzeit Laufzeit
1783
Bestellsignatur Bestellsignatur
C 4 Nr. 22/1 Bl. 49v; C 4 Nr. 230/3 Bl. 138

Vermerke


Enthält Enthält
zwei Abschriften der Verordnung von 1783 Juli 1

Repräsentationen


Es sind keine Repräsentationen vorhanden.