594
Vollständige Signatur
HStAD, R 21 J, 594
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung der kurmainzsichen Landesregierung, wonach künftig in innerjüdischen Streitigkeiten 'Jud contra Jud', soweit Beglaubigungen (Obsignationen), Inventare und Teilungen betroffen sind sowie in Strafsachen die christliche Zivilobrigkeit zuständig sein soll. Ausgenommen sind lediglich Zeremonialsachen. In der Residenzstadt Mainz bleibt der Rabbiner Richter erster Instanz.
Laufzeit
Laufzeit
1783
Bestellsignatur
Bestellsignatur
C 4 Nr. 22/1 Bl. 49v; C 4 Nr. 230/3 Bl. 138
Vermerke
Enthält
Enthält
zwei Abschriften der Verordnung von 1783 Juli 1
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.