Vollständige Signatur

HHStAW, 170 I, U 636

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Graf Eberhard zu Katzenelnbogen bekennt, daß er Agnes, die Schwester des Grafen Gerhard zu Diez, heiraten wolle, daß Graf Gerhard ihnen dazu geben solle seinen halben Anteil am Schloß Laurenburg, und zwar diesen als erblich, ferner seine Hälfte von Dehrn, das Gericht Panrod, Schloß Ellar und die 4 Zenten mit allem Zubehör außer dem Zoll und dem Bannwein zu Zeutzheim, die noch an den Sohn von Fole (Foylen) für 50 Gulden verpfändet sind, mit weiteren Bestimmungen, über die Erbfolge in der Grafschaft Diez und den Schlössern Diez und Weilnau, die Eberhard und Agnes zustehen soll, wenn Graf Gerhard keine Erben bekommt, die ihre Erben mit den etwaigen Erben des Grafen Godfrid von Diez, des Bruders des Gerhard, teilen sollen, ferner mit der Bestimmung, daß die Erben der Grafschaft Diez die oben genannten Güter, abgesehen von Laurenburg, für 8000 Gulden einlösen können, daß Eberhard seiner Braut auf sein Teil an Katzenelnbogen und andere Güter 8000 Mark als Wittum anzuweisen hat, daß er, Eberhard, 400 Gulden zur Befestigung von Ellar verwenden dürfe und anderes mehr.
Datierung Datierung
1367 November 12

Vermerke (Urkunde)


Siegler Siegler
1. der Aussteller, 2. Sein Schwager Graf Walrab zu Sponheim, 3. Ritter Kraft von Allendorf und 4. Edelknecht Markolf Kesselhud.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 4 Wappensiegel etwas abgeschabt

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
gedruckt Kopp, Auserlesene Proben des Teutschen Lehn-Rechts 2, Marburg 1746, 355; vgl. Vogel 567 Anm. 3; Wenck 1, 483

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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