Vollständige Signatur

HStAM, 3, 965

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Akten des Statthalters und der Räte in Kassel (bezw. des Landgrafen Wilhelm): Brief des Balthasar Raide gewesenen Pfarrers zu Hersfeld, von Rektor und Professoren der Universität Marburg, des Landvogts a.d. Werra Siegmund v. Boineburg, des Johann Gudenus, des Oberamtmanns der Obergrafschaft Alexander v.d. Tann, der Prädikanten im Amt Nidda, des Pfarrers Johannes Heß zu Immenhausen, des Johann Lening, der Stadt Gudensberg und Jost Winters; Briefwechsel mit dem Pfarrer Johann Kotzenberg in Gudensberg, dem Grafen Philipp dem Älteren von Waldeck, dem Erzbischof Sebastian von Mainz, Mag. Adam Kraft, Dr. theol. Alexander Alesius zu Leipzig und mit Kaiser Karl V. Protokolle von Sitzungen der Räte. Bericht der Marburger Prädikanten. Von Lening übersandtes Gutachten einer Versammlung von Prädikanten an der Werra und Fulda. Abschrift der Verordnung über die Einführung des Interims in der Pfalz. Schreiben des Oberamtmanns Reinhard Schenk. Supplik des Stiftes zu St. Goar und der Prädikanten der Niedergrafschaft Katzenelnbogen. Schreiben an die Superintendenten, an den Statthalter an der Lahn Johann Keudel, an den Kanzler Günterode und Dr. Walter (von Kassel zeitweise abwesend). Ausschreiben an Räte und Geistliche zu einer Versammlung in Kassel. Bedenken der dort Versammelten. Verschiedene Bedenken der hessischen Theologen, kaiserliches Mandat. Zitation zur Mainzer Synode (Druck). Dabei ein Schreiben des Johann v. Fleckenbühl an Adam Kraft
Laufzeit Laufzeit
Oktober 1548 - September 1551

Vermerke


Enthält Enthält
1548 Oktober, November. Beratung über die Beschickung der Mainzer Synode, abwartende Haltung beschlossen. Niederlegung der Pfarrstelle zu Hersfeld durch Balthasar Raide. Gesuch der Universität Marburg, mit dem gewesenen Abt zu Haina und den kaiserlichen Räten wegen der Gefälle des säkularisierten Klosters verhandeln zu dürfen. Art der Beobachtung des Interims in Marburg. Entwurf einer hessischen Antwort auf die Zitation zur Mainzer Synode, verfaßt von 'etlichen' Predigern an der Werra und Fulda, übersandt und befürwortet von Jost Winter und Lening. Berufung Krafts zu einer Besprechung in Kassel. Ewald v. Baumbach d.Ä. verhindert, einer Ladung nach Kassel zu folgen. Bitte des Pfarrers Johann Kotzenberg zu Gudensberg um seine Entlassung. In der Obergrafschaft verlangtes 'subsidium' seitens des Erzbischofs von Mainz. Verhalten der Grafen von Erbach gegenüber der Mainzer Synode. Irrungen Hessens mit Nierstein. Zurückweisung Dr. Helfmanns, der DD. Engelhart und Burkhard Meyen und freiwilliger Rücktritt des Dr. Haes vom Reichskammergericht wegen der verlangten Unterwerfung unter das Interim. Dank des Johann Gudenus für Bewilligung seines Abschieds. Trierisches Mandat an die Geistlichen der Niedergrafschaft, am 21. November auf einer Synode zu Trier zu erscheinen, gleichzeitig Zusendung eines Buches über 'die geistliche Reformation'
Bitte der Geistlichen um Anweisungen. Beschluß, die fremden Synoden nicht zu besuchen, Instruktion der Superintendenten in diesem Sinne, Benachrichtigung Waldecks von diesem Beschlusse
Dezember. Durch eine Anfrage des Kaisers über den Stand des Interims in der Diözese Mainz veranlaßte Aufforderung des Erzbischofs, das Interim zu vollziehen
1549 Januar, Februar. Konflikt des Schultheißen zu Lohra mit dem dortigen Pfarrer. Von Mainz in der Grafschaft Nidda mit Androhung von Geld- und geistlicher Strafe verlangtes 'subsidium duplex'. Abgelehntes Ersuchen des Kurfürsten von Trier an die Landgräfin Christine, seinen Suffragan Nikolaus zu Azate eine Visitation in Hessen vornehmen zu lassen. Das Interim im Bezirk Kassel mit Ausnahme von Gudensberg und Wolfhagen ohne Widerstand durchgedrungen. Abermaliges Gesuch Triers um Gestattung der Visitation wiederum abgelehnt. Absicht, diese Frage dem Kaiser vorzulegen. Der Auftrag, die Zeremonien in der Niedergrafschaft einzuführen von Lening wegen vieler Anfeindung abgelehnt, Pistorius und Kraft von ihm dafür vorgeschlagen. Die Kommission auch von Kraft abgelehnt, der statt dessen den Prädikanten der Niedergrafschaft ein 'consilium' Melanchthons zuschickt. Klageschrift des Pfarrers zu Grünberg an Adam Kraft
Juli, August. Bitte des Erzbischofs von Mainz um Annahme und Ausübung des Interims in Lehre, Sakramenten und Zeremonien. Päpstliches Indult wegen der Prädikanten, Priesterehe und Kommunion unter beiderlei Gestalt. Nach Kassel aus dieser Veranlassung auf den 4. August einberufene Versammlung von Räten und Geistlichen, gehalten am 5. und 6. August, Tagesordnung: die mainzische Schrift und die von Mainz und Trier beabsichtigten Visitationen. (Vgl. den Druck: Antwort der predicanten in Hessen auff die schrifft des Bischoffs von Maintz etc.) Von allen Teilnehmern der Versammlung unterzeichnete Entschuldigung an Mainz wegen der bis dahin noch mangelhaften Durchführung des Interims, dagegen Ablehnung der päpstlichen Erklärung unter Berufung auf die Bestimmungen des Interims
1551 August. Kaiserliches Mandat, das Konzil zu Trient zu besuchen. Übersendung der auf Befehl des Kurfürsten Moritz von Sachsen auf der Versammlung der Doktoren und Superintendenten zu Wittenberg verfaßten 'formula confessionis fidei exhibenda in synodo' an den Landgrafen Wilhelm durch den Dr. theol. und Dekan Alexander Alesius zu Leipzig. Billigung dieser Formel durch die hessischen Theologen. Eine ähnliche württembergische Schrift. Rat der Theologen, Hessen auf dem Tridentiner Konzil durch Andreas Hyperius, Professor zu Marburg, vertreten zu lassen. Meinung der Theologen, wie dem Kaiser in der Konzilsfrage zu antworten sei
August, September. Einforderung und Erstattung eines Berichtes an den Kaiser über die Vollziehung des Interims

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