Identifikation (Urkunde)
Datierung
1445 Oktober 10
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimoquadringentesimoquadragesimoquinto Dominica post Dionisii et sociorum eius martiris
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gottschalk von Buchenau, Hauptmann auf Widerruf des Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof von Mainz, im Land Fulda, quittiert Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, die Hälfte der jährlich zu entrichtenden 150 Gulden an Zinsen, die halb an Johannis [Juni 24] und halb an Weihnachten [Dezember 25] zu zahlen sind. Gottschalk bekundet, dass er für diese Vorgehensweise eine Urkunde seines Mainzer Herrn erhalten hat, nach der der Abt von Fulda angewiesen ist, den Inhaber der Hauptmannschaft zu bezahlen. Gottschalk wird für alle vergangenen Zinstage keine Ansprüche mehr erheben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Gottschalk von Buchenau
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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