Drucken

HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 918

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1445 Oktober 10

Originaldatierung

Datum anno Domini millesimoquadringentesimoquadragesimoquinto Dominica post Dionisii et sociorum eius martiris

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Gottschalk von Buchenau, Hauptmann auf Widerruf des Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof von Mainz, im Land Fulda, quittiert Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, die Hälfte der jährlich zu entrichtenden 150 Gulden an Zinsen, die halb an Johannis [Juni 24] und halb an Weihnachten [Dezember 25] zu zahlen sind. Gottschalk bekundet, dass er für diese Vorgehensweise eine Urkunde seines Mainzer Herrn erhalten hat, nach der der Abt von Fulda angewiesen ist, den Inhaber der Hauptmannschaft zu bezahlen. Gottschalk wird für alle vergangenen Zinstage keine Ansprüche mehr erheben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Gottschalk von Buchenau

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original