Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 92/12

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Allen unterstellten Behörden und Beamten im Lande Hessen wird zur Kenntnis gebracht, dass der Bücherschluss der Hessischen Hauptstaatskasse am 1. Oktober des folgenden Kalenderjahres erfolgt. Die Zahlungen der Lokalkassen erfolgen dagegen nur bis zum 20. September des gleichen Zeitraumes
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1892 August 2

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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