71/24
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 71/24
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Alle auf Urlaub befindlichen Soldaten der Hessischen Armee, die zu Hause an außergewöhnlichen Krankheiten erkranken und die Standorte Gießen und Darmstadt nicht mehr erreichen können, sind durch Amtsärzte zu überwachen und mit Arzneien zu versorgen. Die Truppenteile sind entsprechend zu unterrichten
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1808 April 27
Vermerke
Deskriptoren
Deskriptoren
Gießen
Darmstadt
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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