Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 71/24

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Alle auf Urlaub befindlichen Soldaten der Hessischen Armee, die zu Hause an außergewöhnlichen Krankheiten erkranken und die Standorte Gießen und Darmstadt nicht mehr erreichen können, sind durch Amtsärzte zu überwachen und mit Arzneien zu versorgen. Die Truppenteile sind entsprechend zu unterrichten
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1808 April 27

Vermerke


Deskriptoren Deskriptoren
Gießen
Darmstadt

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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