Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 39/36

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Es wird daran erinnert, dass gemäß Instruktion an die Apotheken alle bezahlten und nichtbezahlten Rezepte chronologisch geordnet 15 Jahre aufbewahrt werden müssen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1825 November 8

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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