3/1 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 3/1 (in)
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Dem Ersuchen der Juden, Streitigkeiten durch ihren Rabbiner beilegen zu lassen, kann nur insoweit Konzession erteilt werden, als es sich um geringfügige Sachen in eigener Angelegenheit handelt. Für die Erledigung sind Erlaubnisscheine zu besorgen. Im übrigen bleiben alle Malefiz- und bürgerlichen Händel bei dem obrigkeitlichen Amt, auch die jüdische Erbverteilung einschließlich der zu entrichtenden Kollateralgelder
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1730 Juni 1
Fundstelle (Blatt / Seite)
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Nummer 36
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
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