1926

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1926

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1672 Juli 5
Original dating Original dating
So geschehen Fuldt den fünfften tag Julii im sechzehenhundtert zwey und siebentzigsten jahr

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann Friedrich von Thüngen zu Zeitlofs und Poppenhausen bekundet für sich, in Vollmacht für seinen abwesenden Bruder Johann Karl (Carol) von Thüngen und ihre Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda, Koadjutor des Reichsstifts Kempten und bestätigter Koadjutor des Reichsstifts Siegburg, verschiedene anteilig (pro quota) vom Kloster Fulda als Lehen erhaltene Höfe und Güter mit allen Rechten verkauft hat, die sich weyherisch-thüngische Einkünfte sowie thüngischer und jetzt boyneburgischer Anteilsbesitz (gemang) nennen. Diese Einkünfte und Anteile bestehen laut den Einträgen im Erbregister aus Haus, Hof, Äckern, Wiesen, Gärten, Geld, Ernteerträgen (frucht) und Geflügelzinsen (federviehe zinßen) sowie allen dazu gehörenden Lehnschaften in den Ämtern Rockenstuhl, Bieberstein, Weyhers und anderen Orten. Die Verkaufssumme beträgt 675 Gulden, der Gulden gerechnet zu je 42 Böhmischen [Groschen] oder drei Kopfstücken. Johann Friedrich bestätigt den ungeteilten Erhalt dieser Summe durch Abt und Rentkammer des Klosters für sich und seinen Bruder. Zugleich erklärt er damit den Verzicht auf alle Rechte an den genannten Gefällen und übertragt dem Kloster den Besitz (possession) an Gütern, Erbzinsen und Lehnschaften mit allen Rechten gemäß des Kaufregisters, und zugleich das Recht, ohne Hinderung alle auf diesen Gütern liegenden jährlichen Erbzinsen und Lehngelder einzunehmen. Die zugehörigen Lehnsleute werden aus dem alten Lehnsverhältnis gelöst und zugleich zum Gehorsam und zur vollständigen Entrichtung ihrer Abgaben an den neuen Lehnsherrn gemahnt. Johann Friedrich verspricht unter Verweis auf entsprechend überlieferte Rechtsgrundsätze, speziell Rechtssätze im römischen Recht von Velleianus (exceptio non numeratae pecuniae, simulati contractus, doli mali, laesionis ultra dimidium, item beneficium restitutionis in integrum, sacrum constitutionum Velleianum, generalem renunciationem non valere nisi praecesserit specialis) dem Kloster bei seiner und der Ehre seines Bruders und bei Verpfändung ihres Vermögens die ungehinderte Nutzung der genannten Güter und Einkünfte. Johann Friedrich verkündet nochmals, dass er dieses Rechtsgeschäft auch im Namen seines Bruders abgeschlossen hat. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Signatures Signatures
(Johann Friederich von Thüngen, vor mich und in vollmacht meines brudern Johann Carls von Thüngen manu propria)
Sealer Sealer
Johann Friedrich von Thüngen
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit gelb-roten Stoffbändern angehängtes Siegel in Holzkapsel

Information / Notes


Additional information Additional information
Unterschrift auf der Plica.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Als Kopfstück wird eine hochwertige Silbermünze zu 20 oder 24 Kreuzern mit dem Kopf des Landesherrn als Münzbild bezeichnet.

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