276
Complete identifier
HStAM, Urk. 18, 276
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Abfindung Kunigundes von Gensungen mit den Erträgen eines Zehntteils in Todenhausen durch Cappel
Dating
Dating
1342 November 29
Original dating
Original dating
Anno domini 1342 in vigilia sancti Andree apostoli
Former identifier
Former identifier
Urk. A II Kl. Cappel 1342 Nov. 29
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Abt Ludwig, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß, als sie 5 Teile des halben Zehnten in Todenhausen (Tudinhusin) mit allem Recht im Dorf und außerhalb von Wigand, Johann, Widekind und Konrad gen. Holzsadel (Holzcsadil) erwarben (emissemus), sie einen bestimmten Teil (quandam partem) dieser 5 Zehntteile im Wert einer geschätzten Jahresrente von 2 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes mit dem Geld ihrer 'familiaris' Kunigunde von Gensungen (Gensingin) bezahlt hätten. Sie seien mit ihr übereingekommen, ihr jährlich zusammen mit anderen Einkünften auf Lebenszeit diese Rente und soviel Streu (tantum de straminibus et paleis) wie aus den 2 Maltern fiele sowie eine 'portio' des kleinen Zehnten zu liefern. Nach Kunigundes Tod soll der Zins von 1 Malter zu ihrem Seelenheil auf ewig der Pietanz dienen und im Stift ihr Jahrgedächtnis gefeiert werden. Die restliche Rente von 1 Malter Korn und Hafer und den gesamten kleinen Zehnten kommt lebenslang jährlich Isentrud, einer Tochter Johanns, des Bruders des verstorbenen Herrn (domini) Heinrich von Gensungen, zu. Ist sie tot, dient die besagte Fruchtrente ohne die 'portio' des kleinen Zehnten dem Siechenamt (infirmarie) bzw. der Pietanz der Cappeler Chorfrauen (sororum nostrarum in superiori cenobio Cappele) zum Anniversarium Kunigundes, ihrer Eltern Heinrich und Hildegund sowie der Isentrud. Bedingung ist, daß die jeweilige Pietanzmeisterin (magistra pytancie) der Chorfrauen von dem einen Malter Korn und Hafer den einzelnen Schwestern, soweit es möglich ist, jährlich zu Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ein Weißbrot und Wein liefert. Zum Gedächtnis der Seelen der Vorgenannten und aller Verstorbenen werden die Schwestern eindringlich verpflichtet.
Notation on verso
Notation on verso
(15.Jh.) Item in Thud ii mald[ra]
Attestors
Attestors
---
Sealer
Sealer
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formal description
Formal description
Ausf. Perg. - die beiden Sg. fehlen
Further records
Further records
---
Printing specifications
Printing specifications
---
Literature
Literature
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.270
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page |