21/6
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 21/6
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Alle neu geborenen leibeigenen Untertanen müssen sofort nach der Geburt in das Amtsregister des betreffenden Ortes eingetragen werden (ein Fragment über die Einschreibungspflicht liegt bei)
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1644 Dezember 19
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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