Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 29/14

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Reskript: Alle Justiz- und Renteibeamten werden an die in der Vorschrift vom 27. Juli 1805 erlassene Verordnung erinnert, dass die Abrechnung der angesetzten Geldbußen erst erfolgen soll, wenn diese, auch nach mehrmaligem Monieren, eingegangen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1807 Februar 12

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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