Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 29, 61

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Vertrag zwischen dem Erzstift Mainz und dem Kloster Helmarshausen über den Schutz des Klosters und die Erlaubnis für Mainz, auf Klostergut eine Burg zu errichten.
Datierung Datierung
1337 Januar 18
Originaldatierung Originaldatierung
an der heylgen iuncfrowen dach sinte Prisken
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II, Kloster Helmarshausen

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hofgeismar beurkunden einen Vertrag zwischen dem Erzstift Mainz und dem Kloster Helmarshausen, in dem sich das Kloster verpflichtet, ewig bei dem Erzstift zu bleiben und ihm die Errichtung einer Burg im eigenen Klosterbesitz oder auf anderen Klostergütern zu gestatten. Dafür übernimmt das Erzstift den Schutz der Insassen und Güter des Klosters, ohne dass dadurch jedoch die vom Papst und dem Reich verliehenen Freiheiten beeinträchtigt werden sollen. Ferner verpflichten sich das Erzstift und das Kloster, bei feindlichen Übergriffen ihre Leute gegenseitig in ihren Burgen aufzunehmen und zu verteidigen. Die Stadt Hofgeismar will dafür sorgen, dass dieser Vertrag von Erzbischof und Domkapitel zu Mainz bestätigt und besiegelt wird, sobald ein einmütig gewählter Mainzer Erzbischof eingesetzt ist.
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Perg., deutsch, angehängtes Siegel ab
Druckangaben Druckangaben
Regest: Reg. d. Erzbischöfe v. Mainz 1, 2, Nr. 3589

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen