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Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 29, 61
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Vertrag zwischen dem Erzstift Mainz und dem Kloster Helmarshausen über den Schutz des Klosters und die Erlaubnis für Mainz, auf Klostergut eine Burg zu errichten.
Datierung
Datierung
1337 Januar 18
Originaldatierung
Originaldatierung
an der heylgen iuncfrowen dach sinte Prisken
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Helmarshausen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hofgeismar beurkunden einen Vertrag zwischen dem Erzstift Mainz und dem Kloster Helmarshausen, in dem sich das Kloster verpflichtet, ewig bei dem Erzstift zu bleiben und ihm die Errichtung einer Burg im eigenen Klosterbesitz oder auf anderen Klostergütern zu gestatten. Dafür übernimmt das Erzstift den Schutz der Insassen und Güter des Klosters, ohne dass dadurch jedoch die vom Papst und dem Reich verliehenen Freiheiten beeinträchtigt werden sollen. Ferner verpflichten sich das Erzstift und das Kloster, bei feindlichen Übergriffen ihre Leute gegenseitig in ihren Burgen aufzunehmen und zu verteidigen. Die Stadt Hofgeismar will dafür sorgen, dass dieser Vertrag von Erzbischof und Domkapitel zu Mainz bestätigt und besiegelt wird, sobald ein einmütig gewählter Mainzer Erzbischof eingesetzt ist.
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., deutsch, angehängtes Siegel ab
Druckangaben
Druckangaben
Regest: Reg. d. Erzbischöfe v. Mainz 1, 2, Nr. 3589
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen |