Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 96/8

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Bei Vorlage ärztlicher Gebühren-Abrechnungen in gerichtlichen Heilungsfällen ist, um Geschäftserschwerungen zu vermeiden, immer mitzuteilen, wem die Bezahlung dieser Kosten definitiv auferlegt wurde
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1821 März 5

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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