Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 26, 1347

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1496 Dezember 09
Originaldatierung Originaldatierung
Datum feria sexta post concepcionis Marie a. d. 1496.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts zu Frankfurt bekunden, daß der zwischen Abt Johann von Haina, dem Hofmeister Heinrich im Hainer Hof zu Frankfurt und Johann Regenbogen gen. Culeman, dem Wirt im Hainer Hof neben der St. Bernhards-Kapelle, über die Wasserleitung (aduche) entstandene Streit dem Schultheißen von beiden Parteien zur gütlichen. Einigung übertragen worden ist. Das Kloster klagte, Regenbogen habe einen Gang nebst Stuhl für ein heimliches Gemach über der Wasserleitung neu errichtet [vgl. Franz Nr. 1201 und Nr. 1222]; durch einen Kanal (kennel) gelangten Abwässer von Regenbogens Stallung und Miste in die Wasserleitung, in die auch durch ein Fenster an der Rückseite seines Gasthauses [Unrat] geschüttet würde; schließlich sei seine Miste an der Kapelle und dem Klosterhaus in einem widerwärtigen Zustand. Regenbogen entgegnete, sein verstorbener Vater habe auf Drängen des alten Hofmeisters Thomas die halben Unterhalts- und Reinigungskosten der Wasserleitung übernommen, weshalb er sich zum Bau der Stube über der Leitung berechtigt gehalten habe; durch den Kanal sei von jeher die Traufe von seinem Haus und vom Kapellendach aus seinem Höfchen in die Leitung geführt worden, wobei Verunreinigungen durch ein Sieb (syhe) zurückgehalten würden; die Miste, die wegen des Gastbetriebs gelegentlich in Eile geräumt worden sei, werde in Ordnung gebracht. Der Schultheiß traf folgenden Vergleich: Regenbogen läßt den hinten an seinem Haus zum Hirschen (Hirtz) über der Wasserleitung an der Kapelle angebrachten Gemachstuhl abbrechen und die Rohre in der alten Form wiederherstellen. Er und künftige Besitzer des Hauses sollen kein Recht an der Leitung haben, brauchen aber auch kein Bau- oder Fegegeld mehr zu geben; der jetzige Hofmeister soll Regenbogen die in seiner Amtszeit dafür verauslagten 7 Gulden und nachweisbare Auslagen aus der Zeit des verstorbenen Hofmeisters Thomas erstatten. Das Fenster soll Regenbogen verkitten (verrempthen) und verglasen lassen. Die Traufe von der Kapelle und vom Haus zum Hirschen soll auf Kosten beider Parteien in einen neuen, durch ein Sieb gesicherten Kanal gefaßt werden, der über die Leitung und durch das Abtshaus bis auf die Gasse führt. Der Mist vor Regenbogens Scheune soll künftig bei Bußandrohung jeweils rechtzeitig gemäß der Ordnung der Stadt Frankfurt entfernt werden. Die Gerichtskosten tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Zeugen Zeugen
Johann Schenk zu Schweinsberg d. Ä.
Georg von Hatzfeld (Hutzfelt), derzeit Beisitzer des königlichen Kammergerichts
Sewalt Rabendisch, weltlicher Richter zu Frankfurt.
Siegler Siegler
Doktor Ludwig zum Paradies (-dise), Ritter und Schultheiß des Reichsgerichts, mit seinem Amtssiegel.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgezogen. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Franz Nr. 1204, Zweiter Band

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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