U 933
Complete identifier
HHStAW, 170 I, U 933
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Die Brüder Adolf, Johann (II.), Engelbert (I.) und Johann (III.), Grafen von Nassau(-Dillenburg), verbinden sich eidlich wie folgt: Wer von ihnen sich der Heimat am nächsten befindet, soll beim Tod ihres Vaters, des Grafen Johann (I.) von Nassau(-Dillenburg) [+ 1416], im Namen aller das väter- und (+) mütterliche Erbe antreten und die Brüder unverzüglich zu einem Termin innerhalb 6 Wochen nach der Benachrichtigung auf Schloß Dillenburg oder, wenn man dessen nicht habhaft werden kann, in das nächstgelegene bestellen. Von dort will man nicht eher gehen, als bis man sich wegen aller Verbindlichkeiten geeinigt hat. In 2 Monaten aber sollte die Erbeinigung, betreffend die Grafschaft Vianden und anderes väterliches und mütterliches Erbe, erfolgen, evtl. mit Hilfe von 5-7 unparteiischen und geeigneten Schiedsrichtern, deren Stimmenmehrheit entscheidet. Wer aber als erster das Erbe antritt, ohne die Brüder hinzuzuziehen, der soll als Treuloser und Meineidiger das Erbrecht überhaupt verlieren und von den Einmütigen nichts erhalten. Wem außer Landes der Erbfall nicht bekannt geworden ist, soll mit Bekanntwerden der Erbeinigung Folge leisten. Was jeder einzelne an dem Erbe schon besitzt und bis zum Erbfall noch erhält, soll in die künftige Erbeinigung eingeschlossen werden. Wer verpfändetes Erbgut aus eigenen Mitteln ankauft, soll es zu Vorkaufsrecht der Brüder halten. Während der Vater lebt, soll keiner mehr Erbgut ohne Einwilligung der andern an sich ziehen. Dieser Vertrag bleibt auch nach dem Tode eines der Brüder gültig. Wer wie gesagt als erster in das Erbe eintritt, soll urkundlichen und sonstigen Nachlass vollzählig zur Erbeinigung bereitstellen.
Dating
Dating
1409-12-21
Original dating
Original dating
D. 1409 die b. Thome apostoli
Notes (charter)
Sealer
Sealer
Die Brüder siegeln jeder einzeln und haben darum gebeten: Henne vom Stein, Henne von Rollshausen, Gotthard und Hermann von Seelbach genannt vom Loe als Zeugen der Verhandlung und des Eides.
Formal description
Formal description
Ausfertigung, 1. Siegel 3,5 cm Durchmesser, im lilienbestreuten perlkreisumschlossenen Siegelfeld gelehnter quadrierter Schild mit den nassauischen (1 und 4) und den Diezer (2 und 3) Löwen, Stechhelm mit geschlossenem Flug und am Deckenende Lilie, Legende: ++S+ ailff. comitis + nassawe + et + diecz +, 2. Siegel 2,4 cm Durchmesser, im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß mit gelehntem Schild mit nass. Löwen und Kübelhelm mit geschlossenem Flug, Legende: s:iohanis. de:nassau, 3. Siegel 2,8 cm Durchmesser, im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß ranken- und lilienbestreut, darin gelehnter Schild mit nass. Löwen, Stechhelm mit geschlossenem Flug, am Deckenende Lilienranke, Legende: s. engelb(er)t. comes.de.nass(au), 4. Siegel 2,7 cm Durchmesser, im berankten Siegelfeld gelehnter Schild mit nass. Löwen, Stechhelm mit geschlossenem Flug, am Deckenende Quaste, Legende: s.iohans.z(u).nassauen, 6. Siegel 2,5 cm Durchmesser, im Siegelfeld gelehnter Schild mit 2 gekreuzten Schaufeln (Spaten), Kübelhelm mit Büffelhörner, dazwischen 2 gekreuzte Schaufeln (Spaten), Legende: S.iohan.rolzhusin, 7. Siegel 2,5 cm Durchmesser, im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß mit 3 schrägrechten Rauten und links oben undefinierbares Beizeichen, Kübelhelm, Büffelhorn mit 3 Federbällchen besteckt, Legende: S.Gothart. va(n).Selbach, 8. Siegel 2,2 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild mit 3 schrägrechten Rauten und links oben undefinierbares Beizeichen, Legende: S.harman.van selbach; Rückvermerke 1 gemeinsam von einer Hand 15. Jh. Anf., Rückvermerk 2 gemeinsam von einer Hand 16. Jh.; von der Hand wie Nr. 935.- Rückvermerk 1: Dys ist myns jongen jonckern bryff, 2:8
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |