Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 98/15

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Uneinbringliche Geldstrafen müssen in Haftstrafen umgewandelt werden. Die Behörde, welche die Strafe angesetzt hat, ist von der Umwandlung zu benachrichtigen
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1824 Juni 28

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Akte Detailseite anzeigen