98/15
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 98/15
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Uneinbringliche Geldstrafen müssen in Haftstrafen umgewandelt werden. Die Behörde, welche die Strafe angesetzt hat, ist von der Umwandlung zu benachrichtigen
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1824 Juni 28
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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