300
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 18, 300
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Geldstiftung zum Kauf von Gütern in Herzhausen
Datierung
Datierung
1351 November 1
Originaldatierung
Originaldatierung
Anno domini 1351 in die Omnium sanctorum
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1351 Nov. 1
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Abt Heinrich, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie von Heinrich, Pleban in Grenzebach (Grinzinbach), 'familiaris' des Stifts, 55 lb. Hessischer d. empfangen und [davon] Güter in Herzhausen (Herthusen), die Hermann Starke bebaut, von [Ritter] Johann von Leimsfeld (Lumizfelt) und seinen Erben zu ewigem Besitz erworben und bezahlt haben. Deshalb werden Heinrich aus den Erträgen der genannten Güter jährliche Einkünfte ohne jede Hinderung auf Lebenszeit zugewiesen. Nach dem Tod des Plebans fällt die eine Hälfte der Einkünfte seiner Dienerin (famula) Gertrud lebenslang, die andere der Pietanz der Chorherren und Chorfrauen (pytancie dominorum et dominarum) zur Feier von Heinrichs Jahrgedächtnis zu, dergestalt, daß der Konvent und die Pietanz der Chorfrauen jährlich 2 Viertel Korn und Hafer Hessischen Maßes erhalten, den übrigen Teil aber nach Gertruds Ableben die Pietanz der Männer zum Jahrgedächrnis und zu Heinrichs und seiner Vorfahren Seelenheil aufhebt. Falls der genannte Ritter Johann von Leimsfeld oder seine Erben die Güter zurückkaufen wollen, sollen der Prior und der Pietanzmeister eine solche Summe Geldes wie vorbeschrieben empfangen und mit Zustimmung Heinrichs für die jährlichen Einkünfte verwenden. Was sie mit dem besagten Geld erworben haben soll Heinrich und nach dem Tode Gertruds den Pietanzen ohne Widerspruch des Abts zustehen. Falls sie die Güter nicht zurückkaufen soll Heinrich oder nach dessen Tod der Pietanzmeister 5 lb. Hessischer d. hinzufügen und dem Abt oder seinem jeweiligen Nachfolger zahlen. Des weiteren wies Heinrich für die Zeit nach seinem Tode der Pietanz 32 s. jährlichen Zinses zu, do daß der Pietanzmeister bei seinem Jahrgedächtnis jedem Priester 1 s.d. zu geben hat.
Rückvermerk
Rückvermerk
---
Zeugen
Zeugen
---
Siegler
Siegler
der Ausst. (Abt Heinrich)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - Sg. fehlt
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
--
Druckangaben
Druckangaben
---
Literatur
Literatur
List. Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.169
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen |