U 10015

Vollständige Signatur

HHStAW, 340, U 10015

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Die Brüder von Sponheim: Johannes Graf, Heinrich Herr von Heynsberg, Symon und Everhardus, bekennen, dass die ehrwürdige Frau Methilde, Gräfin von Sayn, Witwe, der Brüder, Oheims Heinrich Grafen von Sayn, die nach dessen letztem Willen ihr zu lebenslänglichem Besitze zukommenden Burg- und andere Lehen desselben ihnen auf ihr und ihrer Freunde Bitten gnädiglich überlassen habe, nämlich: Schloss und Stadt Blankenberg mit zugehörigen Lehen, Schloss und Stadt Hachenburg mit zugehörigen Lehen, Schloss Vaitzberg., weil es Lehen sei, doch in der zwischen ihnen und dieser bedungenen Weise, Schloss Sayn mit seinen Zubehörungen, ausgenommen das was ihr Oheim daselbst wegen seiner Seele vermacht habe, nämlich seine Weinberge und die Kurie und was dazu gehört: Schloss Saffenberg mit zugehörigen Lehen, die Grafschaft Hadamar, die Advokatie von Bonn (Bunne), sowie alle Advokatien und Grafschaften, welche ihr Oheim gehabt habe. Die Gräfin aber habe alle Allodien und Erbgüter, welche ihr Oheim besessen, als er dieselbe zur Hausfrau genommen, in ihrer Gewalt, Oberherrschaft und Besitz behalten, desgleichen alle Allodial- und Lehengüter, welche sie und der Oheim gemeinschaftlich erworben hätten usw. (folgen die Bedingungen der Übergabe: Beschützung der Gräfin). Auch versprechen sie, dass die Gräfin das Schloss Löwenberg lebenslänglich besitzen, und es erst dann auf sie zurückkommen solle pp., desgleichen Haus und Keller, welche der Oheim bei Blankenberg nach der Linde habe bauen lassen, sowie drei Gärten (ortu) und die Kurie außerhalb der Mauer daselbst. Ferner solle sie, solange sie wolle in ihrem Dienste behalten den Advokaten von Hunephe und Hermann von Welderichoven. Auch willigen sie nach der Bestimmung ihres Oheims ein, daß die Gräfin bei Hyningen ein Mönchskloster Zisterzienserordens erbaue pp., auch sollen der Gräfin Fischer überall in der Gebrüder Wassern fischen dürfen; auch willigen sie ein, dass, wenn die Gräfin Wild zu jagen unternimmt, welches 'sprongen' genannt werde, innerhalb ihres, der Gräfin, Landes oder Wälder, 'Wiltban' genannt, und jenes auf ihrem, der Gebrüder, Land oder Wäldern, Wiltban genannt, gefangen werde, dies der Gräfin sei, und umgekehrt; auch könne sie das von ihr bei St. Katerina zu Blankenberg gebaute Haus jedwedem überlassen; auch solle sie von den Häuserzinsen daselbst 12 Solidus dem Pleban zu Okerode behufs der geschehenen Teilung der Kirche zu Blankenberg von der Kirche zu Okerode auf ewige Zeiten auszahlen lassen dürfen pp. Endlich stellen sie Bürgen, welche falls die Gebrüder ihrer Schuldigkeit nicht nachkommen, auf Mahnung der Gräfin in deren Villa Linse einziehen, und daselbst bis zur Erfüllung bleiben sollen, auch solle auf Verlangen der Gräfin der Erzbischof von Köln ohne Vorladung sie exkommuniszieren und ihr Land mit dem Interdikte belegen können.
Datierung Datierung
1247 August 29
Originaldatierung Originaldatierung
Oppido Blankenbg. IN die decollatiois. Johis. (?) baptiste

Vermerke (Urkunde)


Zeugen Zeugen
Otgenbach, Godefrid und Gerlach, Brüder von, Walpodo, Rennenbg., Gerard von, Blankenbg., Gobelin von, Porta (Thuir? siehe Urk. R.) Thilemann von, Tunis, Heinrich von
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, 1 Siegel (des Erzbischofs von Köln), lateinisch, Vidimus des Erzbischofs Sifrid von Köln vom Jahre 1280; 2 beglaubigte, 1 unbeglaubigte Abschrift 17. und 18. Jh.; 2 Auszüge 17. Jh., Papier
Literatur Literatur
Hardt Nr. 72
Deskriptoren Deskriptoren
Orte: Hachenburg, Blankenberg, Freusburg, Saffenburg, Hülchrath, Hadamar, Bonn, Löwenburg, Honnef, Weldergoven, Herchen, Uckerath, Eberstein, Wildenburg, Virneburg, Königswinter, Sittard, Rennenberg, Thunis

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Nebenpersonen: Everstein, Everhardus Graf von, Heynrich, Burggraf zu Köln (burgues. colonien.), Wildenbg., Philipp Herr von, Heynrich, Advokat von Hachenbg., Virnenbg., Ernst von, Wintir, Hermann von, Siteirt, Thomas von (fidijussores); Diez, Gerhard von
Bemerkungen: abgedruckt in Günther Cod. dipl. Rheno-Mosellan. II. Theil Nr. 119, aber ungenau, auch in den Eigennamen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1995) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen