80/31
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 80/31
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Gemeiner Bescheid: Nach der Hofgerichts-Verfügung vom 23. April 1830 ist für jeden Ort und Sitz eines Landgerichts zur Inempfangnahme landgerichtlicher Verfügungen ein Bevollmächtigter zu ernennen. Die hier aufgeführten Ausführungsbestimmungen sind zu beachten
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1831 Mai 13
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |
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