398/1 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, F 24 C, 398/1 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Speyer 1570 Dezember 6
Fundstelle (Blatt / Seite)
Fundstelle (Blatt / Seite)
S. 02-5
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Maximilian II. bekundet, daß er auf Bitten der gemeinen Judenschaft in seiner und des Reiches Stadt Frankfurt dieser aus kaiserlicher Machtvollkommenheit die Erklärung und Freiheit gegeben habe, daß diese sich der von bisherigen Kaisern, insbesondere Karl V. und Ferdinand I., gewährten Privilegien weiter bedienen solle. Etwaige jüngere Urkk. sollen diese Privilegien nicht derogieren können. Wer sich aber auf diese Urkk. berufen wolle, solle sein Recht vor seinem kaiserlichen Hof (Reichshofrat) oder dem kaiserlichen Kammergericht einklagen. Er hat daher allen Ständen des Reiches geboten, daß sie die 'gemeine Judischeit zu Franckfurt bey dieser unser keyerlichen Erklärung, Satzung und sonderer Befreyungen ruhig und ungeirrt bleiben' lassen und sie bei Verfall der im Privileg Kaiser Karls V. [von 1551 Mai 26, Nr. 1310] angedrohten Geldstrafe darin beschützen sollen.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Pap.; Abschrift (1577)
Deskriptoren
Deskriptoren
Speyer
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Maximilian II.
Frankfurt:Juden
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl V.
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Ferdinand I.
Judenprivileg
Privilegienbestätigung
Reichshofrat
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |