U 1139
Vollständige Signatur
HHStAW, 170 I, U 1139
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Graf Johann von Nassau-Beilstein bekundet, dass er zwischen Bernhard von Mudersbach einerseits und Lutz von Kleberg und dessen Frau Grete andererseits eine Übereinkunft getroffen hat, auf Grund einer ihm zur Kenntnis gebrachten Urkunde mit den Siegeln Mangolds von Mudersbach, Bernhards, [von Mudersbach], der Brüder Daniel und Johann, Albrechts von Lützgenrode und Heinrichs von Crombach, die festsetzte, daß bei einer weiteren Heirat Gretes ihr Sohn Johann das Haus zum Eigenberg im voraus haben solle und die Hälfte aller Güter, die Mangold von Mudersbach und Grete besessen hätte, mit der weiteren Bestimmung, daß Grete ihre Hälfte lediglich als Wittum auf Lebenszeit zustehe. Auf Grund dieser Urkunde trifft der Graf nunmehr weitere Einzel-Entscheidungen. Dabei wird unter anderem festgesetzt, dass Johann kein Siegel mehr haben soll, es sei denn mit Zustimmung derer von Mudersbach und daß alle Verschreibungen, die bisher Johannes wegen ergangen sind, ungültig sein sollen.
Datierung
Datierung
1437-04-07
Originaldatierung
Originaldatierung
D. 1437 ipsa dominica Quasimodogeniti
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Siegler
Es siegeln Graf Johann von Nassau-Beilstein, Bernhard von Mudersbach, seine Verwandten Ritter Daniel und dessen Bruder Johann, sowie Johann d. Ä., alle von Mudersbach, sowie Lotze von Kleberg, Albrecht von Gebhardshain genannt Lützgenrode und dessen Sohn Albrecht, Schwager und Bruder Lotzes und Gretes von Kleberg
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Mit den stark beschädigten Siegeln
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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