Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 21, 221

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Eschwege 1505 März 01
Originaldatierung Originaldatierung
Esschwege, sonnobints naich dem heilligen sontage ,Oculi' genanth.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Eschwege, Augustinerkloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
In der von den Konventsbrüdern Johann Wolffhagen, Subprior, und Heinrich Ymmenhawssen vertretenen Klage des Augustinerklosters zu Esschwege gegen die Brüder Bernd und Johann Kewdel sind vor den von Landgraf Wilhelm mit Zustimmung der beiden Parteien als Beisitzer neben Ciriacus Hutter und dem Bürgermeister Hans Koch zu Esschwege Verordneten 'Henricus Roland doctor, dechandt s. Martins kirchen zu Cassel etc.', und Conrad von Waldenstein, Amtmann zu Esschwege, folgende Klagen vorgebracht worden: 1. Ein 'spolium' durch die Kläger: Die Gebrüder Kewdel hätten etlich Brennholz (burnholz), das die Kläger in dem von ihnen besessenen Gehölze gen. der Hentzenbergk gehauen, fortgeführt. Einen Teil dieses Holzes, der schon auf drei Wagen verladen gewesen, hätten die Augustiner, von den Kewdel gezwungen, wieder abladen müssen. 2. Die Kewdel beanspruchen den Dienst von gewissen den Augustinern zuständigen Gütern zu Swebede, während diese den Dienst nicht zugestehen. - Auf diese beiden Punkte hin sprechen nun die Verhörer vor Recht: Ad. 1: Wenn das Kloster beweist, daß es den Hentzenberg in ruhigem Besitz hergebracht hat, soll fürder, was Recht ist, geschehen. Ad. 2: Wenn die Kewdel den von ihnen angezogenen Vertrag vorlegen und daraus ihren Anspruch auf den Dienst beweisen, soll auch fürder geschehen, was Recht ist. Jeder Partei bleibt ihre rechtlich Einrede (einsage) vorbehalten. Für diese Beweise geben die Schiedsrichter dreimal 14 (drie vorzehenn) Tage und 3 Tage der einen Partei zum Beweis (zu thunde) und der anderen 'zu warten'. Der 1. Termin soll sein am 15. März (sonnobindt naich dem Sonntage ,Judica'), der 2. am 31. März (montagk naich dem sonntage gnanth ,Quasimodogeniti'), der 3. am 15. April (dinstag naich dem sontage ,Jubilate'). Dieser Schiedsspruch ist auf 2 gleichlautenden Zetteln ausgefertigt.
Siegler Siegler
Ciriacus Huter mit seinem Signet zugleich für die anderen.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfert. auf Papier, stockig und zerfressen mit aufgedrücktem wohlerhaltenem Signet unter Papierdecke.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Huyskens Nr. 740.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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