U von Wolfskehl 1470 April 6

Vollständige Signatur

HHStAW, 121, U von Wolfskehl 1470 April 6

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken schlichtet die Irrung zwischen den Ganerben des alten Stammes zu Vetzberg (Foitz-) und den zugelassenen Ganerben wegen des nicht ganz besiegelten Burgfriedensbriefes als Lehnsherr. Wer diesen nicht besiegelt hat, soll diesen besiegeln. Sämtlicher Ganerben soll gestattet sein die Hofstatt von Claiß Wolfskehlen (Wolffskelen) Sohn, die ihnen für 50 Gulden verpfändet ist, zu bebauen. Falls sie sich mit Claiß Wolfskehlen Sohn nicht vertragen können, können sie zu aller Nutzen die Behausungen der Vettern Albrecht Holzappel und Eghart in der untersten Burg an sich ziehen, die vorher die Gebrüder Henne und Gernant, ihe Vettern hatten. Siegler: Aussteller und von den alten Stämmen Emmerich Wolfskehl, Albrecht Holzappel, Eghart und Thonius Schenck zu Schweinsberg (Sweynß-).
Datierung Datierung
1470 April 6

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1 Rest am Pressel, Siegel 2 vom Pressel ab, weitere Siegel waren nie angehängt

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2000) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen