U von Wolfskehl 1470 April 6
Vollständige Signatur
HHStAW, 121, U von Wolfskehl 1470 April 6
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken schlichtet die Irrung zwischen den Ganerben des alten Stammes zu Vetzberg (Foitz-) und den zugelassenen Ganerben wegen des nicht ganz besiegelten Burgfriedensbriefes als Lehnsherr. Wer diesen nicht besiegelt hat, soll diesen besiegeln. Sämtlicher Ganerben soll gestattet sein die Hofstatt von Claiß Wolfskehlen (Wolffskelen) Sohn, die ihnen für 50 Gulden verpfändet ist, zu bebauen. Falls sie sich mit Claiß Wolfskehlen Sohn nicht vertragen können, können sie zu aller Nutzen die Behausungen der Vettern Albrecht Holzappel und Eghart in der untersten Burg an sich ziehen, die vorher die Gebrüder Henne und Gernant, ihe Vettern hatten. Siegler: Aussteller und von den alten Stämmen Emmerich Wolfskehl, Albrecht Holzappel, Eghart und Thonius Schenck zu Schweinsberg (Sweynß-).
Datierung
Datierung
1470 April 6
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1 Rest am Pressel, Siegel 2 vom Pressel ab, weitere Siegel waren nie angehängt
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2000) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |