Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1920

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1671 März 24
Originaldatierung Originaldatierung
So geben Fuldt den 24ten Martii anno 1671

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda und Koadjutor von Kempten, teilt den Landständen mit, dass er sich dazu entschlossen hat, die Juden wegen ihrer Schädlichkeit (hochschädlicheß, landtverderblicheß, mussigeß volck) aus dem Territorium des Klosters Fulda auszuweisen. Im Gegenzug sollen die vom Kloster verpfändeten Städte und Ämter Fischberg, Lauterbach und Salmünster wieder eingelöst werden. Dazu sind erhebliche Geldmittel nötig, die der klösterlichen Rentkammer jedoch nicht zur Verfügung stehen. Die Landstände werden daher aufgefordert, das Kloster beim Rückkauf der verpfändeten Städte und Ämter zu unterstützen, auch weil die Juden zur Tätigung von Finanzgeschäften nur noch drei Jahre lang geduldet werden. Mit diesem Vorschlag zeigen sich die Anwesenden, Dekan und Konvent des Klosters, die Vertreter der Kollegiatsstifte in Rasdorf, Hünfeld und von St. Blasius sowie die Abgesandten der Städte als treue Glieder und Untertanen des Klosters einverstanden. Da der Rentkammer durch die Ausweisung (außschaffung) der Juden das Schutzgeld entgeht, muss für finanziellen Ersatz gesorgt werden. Darüber hinaus wird man darauf achten, den Juden zügig durch die Obereinnahme mittels eines Vorschusses ihre Häuser abkaufen zu lassen, um sie ohne Proteste (füglicher) aus dem Land weisen zu können. Bernhard Gustav verkündet weiter für sich und seine Nachfolger, nie wieder Juden die Ansiedlung auf dem Gebiet Fuldas zu gestatten und ihnen Schutz zu geben. Geduldet werden die Juden übergangsweise nur noch solange, bis Christen ihre Tätigkeiten übernommen haben oder ausüben können. Die Zahl der Juden wird bis dahin beschränkt auf acht bis zehn Haushalte (hausgesäß). Weiter wird festgelegt, dass die Einnahmen der wieder abgelösten Städte und Ämter nicht an die Rentkammer, sondern an die Obereinnahme des Landes gehen sollen. Sowohl Abt und Konvent als auch die Stadt Fulda erhalten drei gleichlautende Abschriften dieser Urkunde. Ankündigung des Siegels Abt Bernhard Gustavs. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Siegler Siegler
Abt Bernhard Gustav, Konvent von Fulda, Stadt Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. hierzu die Urkunden Nr. 1923 und 1924.

Repräsentationen

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