U 44
Vollständige Signatur
HHStAW, 170 I, U 44
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Walter, der frühere Pfarrer zu Wetzlar, und Anselm von Witzelnbach, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bekunden für die Gräfin Agnes zu Nassau die von ihnen getroffene Regelung über das Verhältnis der Kapelle zu Feldbach (bei Dillenburg) zu der Mutterkirche in Herborn
Datierung
Datierung
1294 Mai 20
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Walter, der frühere Pfarrer zu Wetzlar, und Anselm von Witzelnbach, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bekunden besonders für die Gräfin Agnes zu Nassau die von ihnen getroffene Regelung über das Verhältnis der Kapelle zu Feldbach (bei Dillenburg) zu der Mutterkirche in Herborn als die Schiedsrichter, auf die beide Teile - nämlich der + Graf Otto von Nassau, der vorher vielfach die Abtrennung der Kapelle wegen der Entfernung bei dem Deutschen Orden und dem Pfarrer zu Herborn beantragt hatte, und der Orden samt dem Pfarrer zu Herborn übereingekommen seien. Hierbei entscheiden sie, daß die Kapelle die Taufe, letzte Ölung, Beerdigung et alia sacramenta ecclesiastica zugestanden erhalten soll, dafür aber an die Pfarrei jährlich 15 Schilling Kölner Pfennige zu zahlen habe, und geben weiteren Bestimmungen über die fortbestehende Verpflichtung, zum Send nach Herborn zu kommen, zu den Baukosten und dem Glöcknerdienst beizutragen, sowie über besondere Rechte des Herborner Pfarrers beim Tode von Standespersonen.
Siegler
Siegler
die 2 Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, 18. Jh. nach dem Aktenstück Abt. 171 H 1082, in dem am Anfang eine Abschrift des 16. Jh. enthalten ist.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
angeführt bei Arnoldi 3b 169 mit falschem Jahr. Siehe Vogel 709
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |