Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 76/46

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Um in peinlichen Untersuchungsfällen über genügend Zeugen zu verfügen, sollen vor Gericht vereidigte Schöffen zu den Untersuchungen hinzugezogen werden. Die zu gebrauchende Eidesformel ist hier aufgeführt
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1823 Juli 2

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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