76/46
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 76/46
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Um in peinlichen Untersuchungsfällen über genügend Zeugen zu verfügen, sollen vor Gericht vereidigte Schöffen zu den Untersuchungen hinzugezogen werden. Die zu gebrauchende Eidesformel ist hier aufgeführt
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1823 Juli 2
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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