Vollständige Signatur

HHStAW, 18, U 101

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Anna von Stockheim verkauft der Äbtissin und dem Konvent zum Neuen Kloster einen Gulden Mainzer Währung jährlicher Gült, fällig auf den heiligen Kreuztag nach Ostern (3. Mai), dazu 8 Weißpfennig, jährlich auf Martinstag fällig; der Gulden kann mit zwanzig Gulden Mainzer Währung, die acht Weißpfennig mit 6 Goldgulden, Joachimsthalern abgelöst werden, wobei 30 Weißpfennig für den Gulden zu rechnen sind. Diese beiden Zinse fielen Anna bisher zu Dotzheim von Walthansen und Conradts Heinrich zu, wie dies zwei Kerbzettel ausweisen, die Anna der Äbtissin und dem Konvent zugestellt hat. Anna quittiert für das Kaufgeld und setzt Äbtissin und Konvent in den Besitz der beiden Gülten.
Datierung Datierung
1539 Juni 30
Originaldatierung Originaldatierung
Gescheen montags nach Johannis des tauffers tag im jar, als man zalt funffzehenhundert dreissig und neun jar

Vermerke (Urkunde)


Rückvermerk Rückvermerk
Dieser brieff sagtt ein gulden uff des heyligen crutztagk und achtt albus uff Martini; besagte pension zu Dotzheim gibtt Walth Hanss und Niclaus Schaw. 1539.
Siegler Siegler
Weigant von Dienheim
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Original, Pergament, deutsch, an Pressel Siegel des Weigant von Dienheim

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen