U 101
Vollständige Signatur
HHStAW, 18, U 101
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Anna von Stockheim verkauft der Äbtissin und dem Konvent zum Neuen Kloster einen Gulden Mainzer Währung jährlicher Gült, fällig auf den heiligen Kreuztag nach Ostern (3. Mai), dazu 8 Weißpfennig, jährlich auf Martinstag fällig; der Gulden kann mit zwanzig Gulden Mainzer Währung, die acht Weißpfennig mit 6 Goldgulden, Joachimsthalern abgelöst werden, wobei 30 Weißpfennig für den Gulden zu rechnen sind. Diese beiden Zinse fielen Anna bisher zu Dotzheim von Walthansen und Conradts Heinrich zu, wie dies zwei Kerbzettel ausweisen, die Anna der Äbtissin und dem Konvent zugestellt hat. Anna quittiert für das Kaufgeld und setzt Äbtissin und Konvent in den Besitz der beiden Gülten.
Datierung
Datierung
1539 Juni 30
Originaldatierung
Originaldatierung
Gescheen montags nach Johannis des tauffers tag im jar, als man zalt funffzehenhundert dreissig und neun jar
Vermerke (Urkunde)
Rückvermerk
Rückvermerk
Dieser brieff sagtt ein gulden uff des heyligen crutztagk und achtt albus uff Martini; besagte pension zu Dotzheim gibtt Walth Hanss und Niclaus Schaw. 1539.
Siegler
Siegler
Weigant von Dienheim
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Original, Pergament, deutsch, an Pressel Siegel des Weigant von Dienheim
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |