91/16
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 91/16
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Anweisung: In den Landesteilen, wo das Katzenelnbogische Landrecht noch Gültigkeit hat, ist bei Errichtung ortsgerichtlicher Testamente nach Maßgabe dieses Landrechts zu verfahren. Die betreffenden Untergerichte sollen das in solchen Fällen beachten
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1836 Februar 17
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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