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HStAD, E 3 A, 91/16

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Identifikation


Titel Titel
Anweisung: In den Landesteilen, wo das Katzenelnbogische Landrecht noch Gültigkeit hat, ist bei Errichtung ortsgerichtlicher Testamente nach Maßgabe dieses Landrechts zu verfahren. Die betreffenden Untergerichte sollen das in solchen Fällen beachten
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1836 Februar 17

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