21/27
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 21/27
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Gegen einen Interimsschein soll rechtzeitig vor der Frankfurter Messe das eingenommene Geld von dem gestempelten Papiergeld an den Botenmeister Nieß zu Gießen abgeliefert werden, damit dieser noch die erforderlichen Schreibmaterialien für die fürstlichen Kanzleien einkaufen kann
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1703 August 17
Vermerke
Deskriptoren
Deskriptoren
Frankfurt:Messe
Nieß, (N.N.)
Gießen:Botenmeister
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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