1972
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 1972
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Abt, Prior und Konvent der Abtei St. Matthias bei Trier, deren Kellerei zu Villmar gegen Christian Ludwig Graf von Wied-Runkel
Laufzeit
Laufzeit
(1054-) 1768-1769 (-1771)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Unterlassung aller Zuwiderhandlungen gegen den Vergleich Trier gegen Wied aus dem Jahre 1505, demzufolge die kl. Kellerei Villmar am jährlichen Weistumstage ein Essen auszurichten hat, an dem 6 wied-runkelsche Bediente teilnehmen, nun aber, nachdem ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung mehr als 6 wied-runkelsche Bediente aus nachbarlicher Freundschaft bewirtet worden waren, Wied-Runkel die zahlenmäßige Begrenzung nicht mehr anerkennt, Anspruch auf Restitution von 3 Schafen, die dem Inhaber des den Klägern auf Grund einer Schenkung Kaiser Heinrichs III. gehörigen Dernbacher Hofes durch den Beklagten gepfändet worden waren, weil die Kläger nicht mehr als 6 Personen zu der Mahlzeit zugelassen hatten, wogegen der Beklagte einwendet, dass das Mandat auf die Pfändungskonstitution unzulässig ist, da auf ein solches Mandat nur bei Pfändungen zwischen Reichsunmittelbaren erkannt werden darf, die Kläger aber, die auf Grund der Schenkung des Jahres 1054 die Landeshoheit über die Kellerei Villmar beanspruchen, diese nicht besitzen und sie kein Reichsstand sind, sondern der Dernbacher Hof unter wied-runkelscher Landeshoheit steht
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 6: Schenkungsurkunde (1054)
Quad. 7: Vergleich Trier gegen Wied (1505)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |