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HStAD, E 3 A, 90/24

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Titel Titel
Verordnung: Wenn die Versetzung von Grenzsteinen im öffentlichen oder privaten Bereich notwendig wird, ist unverzüglich die Großherzogliche Steuerkommission in Kenntnis zu setzen
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1827 Januar 29

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