Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 49/32

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Bei der Einführung des Regierungsblattes ist gleichzeitig angeordnet worden, dass der Inhalt jeder Zeitung der ganzen Gemeinde bekannt zu geben ist und die Zeitungen sorgsam aufzubewahren sind. Dieser Aufforderung scheint man nicht gehörig nachzukommen, das beweisen die eingegangenen Beschwerden. Innerhalb von 14 Tagen ist von den Schultheißen hierzu Stellung zu nehmen (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1820 Februar 29

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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