76/49
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 76/49
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die von den Landgerichten zu unterzeichnenden Schuldverschreibungen bei Erbverteilungen sollen von älteren erfahrenen Richtern erfolgen, denn es können daraus nicht wieder gut zu machende Nachteile für die Betroffenen entstehen
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1824 April 2
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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