443
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 27, 443
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1444 Februar 17
Originaldatierung
Originaldatierung
A. d. 1444 secunda feria prox. post domin. Exurge.
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Hasungen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Helwig Becheling, Heinr. Keseman, Joh. Nuwenborgk und Joh. in dem Hoebe Stiftsherrn zu Fritzlar (Frideslar) klagten wider Joh. Rynde Bürger zum Wolfhagen (-hayn). Der Zehnte zu Hildegersen gehöre dem Stift Fritzlar, Johann aber habe von etlichen Äckern, die Heinr. Stocker innehabe, des Zehnten (etwa 1 Viertel Korns) sich bemächtigt, ihren Schaden rechneten sie zu 4 fl. [Gulden] Happel Catzman Dekan und der Offizial von s. Peter zu Fritzlar sollen ein Urteil fällen. 1442 tercia feria post Martini; 13. Nov[ember]. Die am 13. Dez. 1442 (Lucie virg.) gegebene Antwort Hans Rindes lautete, dass er Land im Zehnten zu Elersen besät habe jetzt und auch schon früher, das Heinr. Stocker besitze, der Zehnte davon aber gebüre Abt Reinhard und dem Konvent zu Hasungen und den Herren Hartmud und Heinr. gen. die Smydde. Seine Antwort besiegelte Heinr. v. Schützeberg d. ä. - Darauf erkannten am 23. Dez. 1442 (a. d. 1443 in vigilia vigile nativitatis Christi) Happlo Catzman Dekan und Joh. v. Wolfskehl (Wolffiskele) Offizial der Propstei zu Fritzlar, die Kläger möchten binnen 6 Wochen und 3 Tagen beweisen, dass das Land in den Zehnten zu Hildegersen gehöre, sonst möge Hans sich durch Eid frei machen. Darauf erschien am 24. Jan. 1444 im Hof des Offizials Herbold v. Pappenheim Stiftsherr zu Fritzlar im Namen der Kläger mit einigen Zeugen, die der Offizial vernehmen liess. Tilo Winterberg, etwa 60 Jahre alt sagte aus, dass er 24 Jahre lang ausser einem die Zehnten zu Hildegersen für das Kapitel eingesammelt habe, auch von den 3 Äckern, die Heinkelo Stecker bebaue, die im Feld Hildegersen beim Ysberg lägen neben Kather. Smed. Er habe auch noch andre Äcker mitten im Hildegerser Zehnten. Heinr. Stocker, etwa 30 Jahre alt, sagt aus, dass er nicht wissse, in welchen Zehnten die Äcker gehörten. Tilo habe verlangt, er solle seine Aussage bestätigen, er könne aber nur ssagen, dass sowo[h]l Tilo als Johan von ihm Zehnten erhoben hätten; die gemeine Ansicht sei, dass die 3 Äcker in den Zehnten von Elersen gehörten. Darauf fällen Dekan und Offizial den Spruch, dass die Kläger abzuweisen seien.
Unterschriften
Unterschriften
Notar Joh. Hubenstricker.
Zeugen
Zeugen
Die Edelknechte Werner v. Westerburg und Joh. v. Wolmerghusen (Wolmerckusen), Peter Wildenhert und Paul Hachen, Kleriker.
Siegler
Siegler
Der Dekan und Offizial.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., das 1. spitzov[ale] Siegel ist stark besch. (Löwenschild unter dem stehenden h. Petrus), das des Offizials zeigt den sitzenden Petrus.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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