HHStAW Abt. 170 I Nr. 501

Vollständige Signatur

HHStAW, 3036, HHStAW Abt. 170 I Nr. 501

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Bischof Salmann von Worms bekennt, daß er dem Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Hadamar, die von seinem Stift zu Lehen rührenden Güter, nämlich den Hof zu Dietkirchen, wo das Gericht unter der Linde gehalten wird, und den Korbischofshof daselbst mit allen Zubehörungen und den Höfen zu Attenhausen, Waldernbach, Gaudernbach, Selbach, Aumenau und Wirbelau als rechtes Lehen übertragen hat, ferner daß er mit dem Grafen Johann vor das Schloß Diez geritten sei und den Grafen Gerhard von Diez und dann auch die Gräfin Jutte und ihren Sohn, Grafen Gerhard (d. i. derselbe Gerhard) habe auffordern lassen, dem Grafen Johann über diese Lehen in Diez oder vor den zuständigen Gerichten Werschaft zu leisten, worauf diese nicht eingegangen seien. Der Aussteller siegelt.
Datierung Datierung
1356 April 24

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
2 Abschriften auf Papier, aus dem 16. Jh.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Reg. Wenck 1 Urkundenbuch 243; aus Marburg 1884

Repräsentationen


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