Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 637

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1391 Juni 14
Originaldatierung Originaldatierung
Geben an tage und iare als vorgeschrieben stet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Ritter Eberhard von Buchenau und Heinrich von der Tann, Amtmann in Fladungen, bekunden, dass sie Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, mit Engelhard und Wilhelm von der Tann gesühnt und denen von der Tann darüber die im Folgenden inserierte Urkunde übersandt haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1391 Juni 14: Eberhard von Buchenau und Heinrich von der Tann bekunden, dass sie Engelhard und Wilhelm von der Tann [und Engelhards Bruder Adolf] mit dem Abt von Fulda gesühnt haben. Die Schlichter bekunden, dass im Streit wegen eines Pferdes, das dem Engelhard beschädigt wurde (daz du vordarbetis), weil er wegen des Landfriedens in Westfalen eingezogen (geheisschet) wurde, der Abt von Fulda ihm bis zum nächsten Osterfest [1392 April 14] in Fulda einen Hengst geben soll. Im Streit Engelhards mit dem Rat und den Bürgern von Fulda wurde vereinbart, dass diese ihn bis zum nächsten Martini [November 11] nicht weiter behelligen sollen. Im Streit des Wilhelm von der Tann mit Fulda wegen eines beidseitigen Schadens soll die alte Urfehde eingehalten werden. Dem Engelhard sollen am nächsten Jakobstag [Juli 25] zwei Fuldaer Bürger für allen Schaden zwölf Gulden bezahlen. Siegelankündigung. Eberhard von Buchenau besiegelt die Urkunde für sich und Heinrich von der Tann. (Geben nach Cristi geburt driczenhundert iare yn dem eyme und nunczigisten iare an sent Viti abende). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Eberhard von Buchenau, Ritter]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Siegel (fehlt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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