Verweis auf Abt. 170 II

Vollständige Signatur

HHStAW, 170 I, Verweis auf Abt. 170 II

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Die Eheleute Johann Gotthard zu Thalheim reversieren dem Wilhelm von Langenbach zu Burbach und dessen Ehefrau Juliana von Hoenberg ihre Belehnung mit der Mühle 'auf der Elb obig dem Ziegen forth' nebst Zugehörungen, sowie aus dem Hof zu Thalheim nebst Zugehörungen und geloben alle Bedingungen der Belehnung zu beobachten unter Verpfändung benannter Grundstücke.
Datierung Datierung
1584 Februar 22
Originaldatierung Originaldatierung
G. wie der transsumierte Lehnbrief uf Cathedra Petri 1584

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
nicht beglaubigte Kopie Anfang 17. Jh.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen