U 12705
Vollständige Signatur
HHStAW, 340, U 12705
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, bekennt, dass, nachdem er sich unter Vermittlung etlicher seiner Vettern, Schwägern und guten Freunden mit der Johannette geborene von Wied, Witwe des + Grafen Gerhard von Sayn, seines Onkels, und ihren Töchtern, Gräfinnen zu Sayn, seinen Basen, der Erbschaft wegen, welche Graf Gerhard nach seinem Tod hinterlassen, dahin verglichen, denselben 14.000 oberländische rheinische Goldgulden für ihre väterliche und mütterliche Erbschaft zu entrichten, oder dieselben mit 700 derselben Gulden auf zwei Turnosen auf den Zoll zu Engers und einen Turnos zu Boppard zu beweisen laut zwei Vertägen von 1507 und 1513, - er der Gräfin Elisabeth, Tochter Graf Gerhard und Johannette zu Sayn, welche sich mit Philipp Grafen zu Nassau und zu Saarbrücken verehelicht, von den genannten 14000 Gulden, 3000 Gulden derselbigen Gulden verschrieben habe. Da er die Summe dermalen nicht bar entrichten könne, so verschreibt er genanntem Graf Philipp und Elisabeth Gräfin 150 derselben Gulden auf die genannten Turnosen zu Engers und Boppard, wo alljährlich Anfangs April sein Wartpfennig die genannte Summe bis zur Ablösung der Hauptsumme zu bezahlen habe.
Datierung
Datierung
1524 Januar 7
Originaldatierung
Originaldatierung
Donnerstag nach der heiligen dreier Königtage
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Papier, Ohne Siegel, deutsch, Konzept nebst einer neueren Abschrift
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Nebenpersonen: Wied, Johann Graf zu, Herr zu Runkel und Isenburg; Nassau, Johann Graf zu, Herr zu Beilstein