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Complete identifier

HHStAW, 1008 a, 74

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Habelnn Henn zu Faulbach und seine Frau Anna schulden Wilhelm von Langenbach zu Burbach (Burpbach) und seiner Frau Juliane, geborene von Hoenberg 28 Gulden Limburger (Limpurger) Währung, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, die sie ihnen zur Zeit einer Missernte geliehen haben und die Habelnn Henn und seine Frau für ihren Haushalt und zur Ernährung der Kinder verbraucht haben. Solange diese Schuld nicht bezahlt ist, liefern die Schuldner oder ihre Erben Wilhelm von Langenbach oder seinen Erben jährlich zwischen dem 15. August und 8. September einen Malter gutes mahlbares Korn Diezer (dietzer) Maßes in ihre Behausung zu Faulbach oder Hadamar (Obernhadamar) oder eine Meile im Umkreis auf eigene Kosten. Als Sicherheit für die Einhaltung dieses Vertrages stellen die Schuldner 1) ihren Kappisgarten auf der Faulbach unter Johan Nappen, 2) 1/2 Morgen Land auf der Lauf(f) auf Scheffer Hentgis Kinder, 3) 3 1/2 Morgen Land oberhalb Faulbach bei dem untersten Lauf(f) des gnädigen Herrn von Nassau, grenzt an Hoenbergers pleth, 4) ein Drittel von einem halben Morgen Land im Mittelfeldchen (Mittelveldigin), grenzt gegen den Lauf(f) und grenzt an Dorotheen, Tochter des verstorbenen Johan Faulbach und Schwester und Schwägerin der Schuldner sowie unter Junker Mantten ,Hofstück. Diese zur Sicherheit verschriebenen Grundstücke sollen weder belastet noch verpfändet werden. Wird die Kornrente nicht bezahlt, sollen sich die Gläubiger an diesen Grundstücken schadlos halten. Die Ablösung der Schuld ist jedes Jahr zu Martini möglich.
Dating Dating
1580-11-11
Original dating Original dating
Datum Martini episcopi anno domini 1580.

Notes (charter)


Notation on verso Notation on verso
Gleichzeitig: Sigel gelde einen halben gl dem gericht und vor ein bitt maß weinß 3 Albu s 3 gr. Schreibgelt funffthalben Alb .
Sealer Sealer
Siegler auf Bitten der Aussteller, Endres Herborn, Riedischer (Ridischer) Schultheiß der Dehrner Zent und die Schöffen des Gerichts zu Niederhadamar Petter Frietzs, Gotthardt Helling, Johan Staud, Petter Leber, Greven Wentzs, Thiel Wieße und Hanß May und ihre Mitgenossen mit dem Gerichtssiegel.
Formal description Formal description
Ausfertigung Pergament, anhängendes Siegel abgefallen, fehlt.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page