87/41

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HStAD, E 3 A, 87/41

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Title Title
Verordnung: Die Pressefreiheit und die Volksversammlung dürfen nicht zur Beschimpfung von Behörden und Beamten benutzt und zum Umsturz der bestehenden Verfassung proklamiert werden. Das Vereins- und Versammlungsrecht soll den Deutschen erhalten bleiben, die Verbrechen aber, zu denen dieses Recht missbraucht wird, sind nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen (Überweisungsschreiben vom 24. Oktober 1848 anbei)
Life span Life span
Frankfurt/Main, 1848 September 24

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