677
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 77, 677
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Stiftung zweier Stipendien für Knaben der Familie Landau an der Jesuitenschule zu Fulda durch Ludwig Landau, Abt des Klosters Hersfeld
Datierung
Datierung
1585 Oktober 24
Originaldatierung
Originaldatierung
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Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
R II Fulda, Jesuiten
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Ludwig Landau, bestätigter Abt des Klosters Hersfeld, stiftet auf Bitten seiner Familie und seiner Verwandten zwei Stipendien an der Jesuitenschule zu Fulda. Als Stiftungskapital stellte Abt Ludwig 1.000 Goldgulden oder1.333 Gulden und 40 Böhmische [Groschen] zur Verfügung. Das Geld hat Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, durch den fuldischen Küchenmeister laut der darüber ausgefertigten Urkunde vom 22. Februar 1583 anlegen lassen. Jährlich sollen von dem Kapital 50 rheinische Goldgulden oder 67,5 Gulden und sieben Böhmische [Groschen] an Kathedra Petri [Februar 22], beginnend mit dem Jahr 1586, aus der Küchenmeisterei des Klosters an die zwei Stipendiaten zu gleichen Teilen als Stipendium ausgezahlt werden. Die Empfänger des Stipendiums sollen aus der Familie Landau stammen. Die Stipendiaten sollen ehelich geboren und zum Studieren befähigt sein. Sollte die Familie Landau im Mannesstamm aussterben, sollen die Nachkommen mütterlicherseits die Stipendien erhalten. Sollte auch diese Linie aussterben, sollen zwei Knaben aus einer bürgerlichen Familie in Hünfeld die Stipendien bekommen. Die Stipendiaten sollen in guten Sitten und in der katholischen Religion unterrichtet werden. Die aufzunehmenden Knaben sollen wenigstens 9 oder 10 Jahre alt sein. Sie sollen bereits eine gewisse Schulbildung besitzen, (das sie etwas lesen, schreiben und zum wenigsten decliniren köndten). Sollte sich nach zwei oder drei Jahren erweisen, dass der Stipendiat nicht zum Studium befähigt ist, soll er nach Benachrichtigung der Eltern ein Handwerk lernen und durch einen befähigten Knaben ersetzt werden. Wenn ein Stipendiat dem Schulunterricht fernbleibt, sich dem Fressen und Saufen hingibt oder in schlechte Gesellschaft begibt oder der Unzucht oder anderen Lastern frönt, wird ihm das Stipendium entzogen, sofern er sich nach Ermahnung nicht bessert. Sollte die Höhe des Stipendiums nicht ausreichen, darf ein Stipendiat mit Kenntnis der Lehrer bei aufrechten, katholischen Bürgern in Fulda wohnen. Erweist sich ein Stipendiat als tüchtig und befähigt, darf er das Stipendium fünf bis acht Jahre oder auch länger wahrnehmen, so lange, bis er alle Klassen der Schule durchlaufen hat. Nach Abschluss der höchsten Klasse, wenn der Stipendiat auf eine Hochschule wechselt, endet das Stipendium. Die zwei Knaben aus der Familie Landau sollen dem Schulleiter und dem Küchenmeister präsentiert werden, damit Letzterer weiß, wem er die Stipendien zu zahlen hat. Das Präsentationsrecht steht zunächst dem Stifter Ludwig Landau zu. Dieser präsentiert als erste Stipendiaten den ältesten Sohn des Vetters des Stifters, Dr. Friedrich Landau, namens Andreas und den Sohn seiner Schwester Agnes namens Johann Vogel. Nach dem Tod des Stifters fällt das Präsentationsrecht an die beiden Ältesten der Familie Landau, die möglichst Graduierte sein sollen. Sollte die Familie Landau im Mannesstamm aussterben, fällt das Präsentationsrecht an die Linie der Mutter. Falls die von den Jesuiten unterhaltene Schule in Fulda zukünftig nicht mehr bestehen sollte, sollen die Stipendiaten an einem anderen katholischen Ort, an dem ein Jesuitenkolleg besteht, unterrichtet werden. Sollte auch dieses nicht der Fall sein, sollen die Zinsen des Kapitals arme Leute in Fulda und Hünfeld zu gleichen Teilen erhalten.
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Original, Pergament, Dt., Siegel.
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Urk. 77, Nr. 1363
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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