59/44
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 59/44
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Wer die am 25. Januar 1769 bzw. 12. Juli 1770 wiederholt aufgegebene Trauerordnung nicht einhält, wird bestraft. Wer im Übertretungsfalle als Nachbar usw. das Vergehen sieht und nicht anzeigt, muss das Vergehen aus seiner Tasche bezahlen
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1774 April 28
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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