401 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, A 14, 401 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
[Gau-]Algesheim 1456 Oktober 23
Originaldatierung Originaldatierung
Samstag nach Elftausend Mägdetag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau zu seinem Judenbürger in der Stadt Bensheim mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß dieser dort ein Jahr lang gegen einen Zins von 20 Gulden wohnen darf. Seine Amtleute sollen sie in dieser Zeit rechtlich verantworten. Die Juden sollen zur Darlehensvergabe nicht gezwungen werden. Sie sollen nur mit dem Zeugnis ehrbarer Christen und unversprochener Juden beklagt werden dürfen, 'als juden recht und gewonheyt ist'. Sie sollen Kelche, Meßgewand, blutiges Gewand und nasses Tuch nicht beleihen dürfen. Außerdem sollen sie nur vor seinem Burggrafen und Keller zu Heppenheim und Bensheim zu Recht stehen.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pap.; Reproduktion
Deskriptoren Deskriptoren
Gau-Algesheim
Mainz, Erzstift:Erzbischöfe:Dietrich Schenk v. Erbach
Reutlingen:Isaak, Jude
Bensheim:Juden:Isaak
Isaak, Jude von Reutlingen, zu Bensheim
Bensheim:Burggrafen
Bensheim, Amt:Keller
Heppenheim:Keller
A:Schutzbrief
Darlehenszwang
Zeugnisrecht
Beweisregel
Judenrecht
Judengewohnheit
A:Gerichtsstandsprivileg

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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