1851
Vollständige Signatur
HStAD, R 21 J, 1851
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung Landgraf Ernst Ludwigs v. Hessen des Inhalts, dass Krämer, Gängler und Juden keine gewalkten Waren, wie sie von den Strumpfstrickern hergestellt werden, verkaufen dürfen.
Laufzeit
Laufzeit
1710
Bestellsignatur
Bestellsignatur
R 1 A Nr. 41/39
Vermerke
Enthält
Enthält
zwei Druckausfertigungen einer Verordnung von 1710 August 20
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.