Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 26, 881

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1360 Mai 12
Originaldatierung Originaldatierung
Datum a. d. 1360, in die sanctorum Nerei, Achillei atque Panchracii martirum beatorum.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Abt Konrad von Arnsburg (-purg) entscheidet als von beiden Parteien gewählter Schiedsrichter (ratman und [.. .] oberman) in der Streitsache zwischen dem Kloster Haina und der Frankfurter Bürgerin [Else] Stogkaren nebst Erben über ein Haus zwischen dem Haus der Stogkaren und der Mauer des Hainaer Hofs zu Frankfurt, das bisher oben rechtes Eigen des Klosters Haina, unterhalb der untersten Bühne (boene) aber, wo sich Kohlenkammer (kolkammere) und Stall befanden, Eigen der Stogkaren war, daß künftighin die Stogkaren und ihre Erben Haus und Hofstatt ganz, oben und unten, innehaben und besitzen und dafür alljährlich zu Martini eine Gülte von 3 Pfund Heller an den Hainaer Hof zahlen sollen. Ist die Gülte 14 Tage nach Martini nicht gezahlt, so können die Hainaer nach Gewohnheit der Stadt Haus und Hofstatt samt Bau und Besserung ohne Widerrede einziehen. Das Kloster Haina stellt der Stogkaren über diesen Vergleich eine von Abt und Konvent besiegelte Urkunde aus. Die Stogkaren und ihre Erben dürfen das Haus nach Belieben höher bauen, so lange es die Höhe der [Hof]mauer nicht erreicht. Das Kloster seinerseits soll die bisher aus seinem Hof zu dem Haus führende Tür zumachen.
Siegler Siegler
Der Aussteller.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. abh. Sg. fehlt.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Franz Nr. 668, Zweiter Band

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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