Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 26, 869

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Eltville 1358 April 18
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Eltefil, 18. die mensis aprilis a. d. 1358.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, daß er seinen Amtleuten und Getreuen verboten hat, das Kloster Haina oder dessen Höfe, Güter und Dienstleute mit weltlicher Gerichtsbarkeit zu beschweren. Klagen gegen das Kloster sind vor ihn selbst oder vor die Richter zu Mainz zu bringen. Er nimmt das Kloster in seinen Schutz und seine Freiheit und verfügt, daß es nur ihm selbst, nicht seinen Amtleuten Gehorsam schuldet. Falls das Gericht Bulenstrut (Bulinstrud) versetzt wird, sollen das Kloster und die 4 Höfe Ellnrode (El[r]ode), Halgehausen (Hadelingehusin), Altenhaina (Aldenhegene) und Espe (Mespe) ausgenommen bleiben. Der Erzbischof bezieht in seinen Schutz auch die Güter des Klosters im Gericht Itter (Ytterschin gerichte) ein und befiehlt seinen Amtleuten zu Itter oder auch Pfandinhabern des Gerichts, die dortigen Güter des Klosters, Fischerei, Güter, Zehnten, Zinsen und Eigenleute, unbehelligt zu lassen.
Siegler Siegler
Der Aussteller.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg. - Anh. spitzov. Sg. des Erzbischofs
Druckangaben Druckangaben
Regest: Franz Nr. 650, Zweiter Band

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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