2/41 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 2/41 (in)

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anweisung: Die Fischer von Stockstadt, Erfelden und Biebesheim werden bei Strafe von 5 Gulden angehalten, die gefangenen Fische grundsätzlich auf den Markt nach Darmstadt zu bringen. Die Fischer von Trebur, Rüsselsheim und Geinsheim sollen im Winter ihre Fische mindestens einmal im Monat auf dem Markt in Darmstadt feilbieten.
Laufzeit Laufzeit
1652 Juni 4 / renoviert 1671 November 3
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 117

Vermerke


Deskriptoren Deskriptoren
Stockstadt am Rhein
Erfelden
Biebesheim
Darmstadt:Märkte
Darmstadt:Lebensmittelversorgung

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Original Akte Detailseite anzeigen